Anruf und Lageklärung
Sie schildern die Situation und nennen vorhandene Anordnungen. Wir klären am Telefon Umfang, Räume und den frühestmöglichen Einsatzzeitpunkt.
Norovirus in der Kita, Scharlach in der Grundschule, Mäusekot in der Zwischendecke der Turnhalle: Wenn das Gesundheitsamt Maßnahmen festlegt, zählt jede Stunde. Wir setzen sie fachgerecht um – mit staatlich geprüften Desinfektoren, Mitteln der RKI-Liste und einem Protokoll, das Sie direkt vorlegen können.

Eine gründliche Reinigung entfernt Schmutz – Erreger wie Noroviren überstehen sie oft. Stellt das zuständige Gesundheitsamt einen Ausbruch oder eine Gefährdung fest, kann es nach §§ 16 und 17 Infektionsschutzgesetz eine Desinfektion anordnen. Für behördlich angeordnete Desinfektionen schreibt § 18 IfSG vor, dass nur Mittel und Verfahren aus der Liste des Robert Koch-Instituts verwendet werden dürfen.
Schulen, Kitas und Gemeinschaftsunterkünfte sind nach § 36 IfSG verpflichtet, ihre Verfahren zur Infektionshygiene in einem Hygieneplan festzulegen. Wir arbeiten auf Grundlage dieses Plans, stimmen uns mit Schulleitung, Träger und Gesundheitsamt ab und führen die Maßnahmen so durch, dass der Betrieb so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden kann.

Sie schildern die Situation und nennen vorhandene Anordnungen. Wir klären am Telefon Umfang, Räume und den frühestmöglichen Einsatzzeitpunkt.
Wir legen Verfahren, Mittel, Konzentration und Einwirkzeit fest – passend zum Erreger und zu den Vorgaben des Gesundheitsamts.
Wisch- und Sprühdesinfektion, Raumdesinfektion durch Vernebelung, Dekontamination schwer zugänglicher Bereiche. Auf Wunsch außerhalb der Betreuungs- und Unterrichtszeiten.
Sie erhalten ein Durchführungsprotokoll mit Räumen, Mitteln, Konzentrationen und Einwirkzeiten. Es dient dem Gesundheitsamt als Grundlage für die Wiederfreigabe.
Für die laufende Hygiene ja. Ordnet das Gesundheitsamt eine Desinfektion an, müssen anerkannte Mittel und Verfahren fachkundig angewendet und nachgewiesen werden. Dafür sind staatlich geprüfte Desinfektoren ausgebildet.
Das hängt von Lage und Umfang ab. Für Wartungspartner mit Rahmenvertrag gilt eine Reaktionszeit innerhalb von 24 Stunden. Bei Ausbrüchen in Schulen und Kitas in Hanau und im Main-Kinzig-Kreis planen wir den Einsatz vorrangig. Rufen Sie direkt an; wir nennen Ihnen am Telefon den Zeitpunkt.
In der Regel der Träger oder Betreiber der Einrichtung. Für öffentliche Auftraggeber erstellen wir Angebote und Rechnungen, die den Vorgaben des Vergaberechts entsprechen.
Ja. Als Wartungspartner erhalten Sie eine Reaktionszeit innerhalb von 24 Stunden. Der Rahmenvertrag regelt Ansprechpartner und Konditionen im Voraus – im Ernstfall muss dann nichts mehr ausgeschrieben oder verhandelt werden.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Gern erläutern wir im Gespräch, was für Ihr Objekt gilt.
Rufen Sie an. Wir klären am Telefon Umfang und Einsatzzeitpunkt und vergeben direkt einen Termin.
06181 71 646Wartungspartner erhalten eine Reaktionszeit innerhalb von 24 Stunden. Schreiben Sie uns Objekt, Anliegen und gewünschten Zeitraum.
info@aus-die-maus.comMaximilian Menge – AUS-DIE-MAUS e.K. · Schäferheide 3, 63457 Hanau · Lager: Eugen-Kaiser-Str. 3, 63486 Bruchköbel