AUS-DIE-MAUS / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Maximilian Menge e.K., AUS-DIE-MAUS, Schäferheide 3, 63457 Hanau. Stand: September 2026.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der Schädlingsbekämpfung, Prävention, Desinfektion, Monitoring und Dokumentation zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Erstberatung sowie die Erstellung eines Angebots sind kostenfrei und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik und nach den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere des Infektionsschutzgesetzes, der Gefahrstoffverordnung, der Biozidrechts-Durchführungsverordnung sowie den Zulassungsauflagen der verwendeten Produkte.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber gewährt Zugang zu allen betroffenen Bereichen, benennt einen Ansprechpartner, informiert Nutzer und Mieter rechtzeitig und stellt sicher, dass Kinder, unbeteiligte Personen und Haustiere von behandelten Bereichen ferngehalten werden. Bauliche, organisatorische und hygienische Mängel, die einen Befall begünstigen, hat der Auftraggeber in angemessener Frist zu beseitigen.
§ 5 Erfolg und Gewährleistung
Schädlingsbekämpfung ist eine Dienstleistung an einem biologischen System. Ein dauerhafter Erfolg setzt die Mitwirkung nach § 4 voraus. Ein Erfolg wird nur geschuldet, soweit er ausdrücklich vereinbart ist. Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung.
§ 6 Vergütung und Zahlung
Es gilt die im Angebot genannte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei laufender Objektbetreuung wird die vereinbarte Pauschale im vereinbarten Rhythmus im Voraus abgerechnet.
§ 7 Laufzeit und Kündigung von Betreuungsverträgen
Verträge über die laufende Objektbetreuung werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Dokumentation und Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer erstellt die zur Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten erforderliche Dokumentation und stellt sie dem Auftraggeber zur Verfügung. Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen betrieblichen Verhältnisse vertraulich.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hanau. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.